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Elternzeit-Planer — Anmeldefrist, Kündigungsschutz und Zeitraum berechnen

Geplanten Beginn der Elternzeit eingeben — der Planer zeigt die gesetzliche Anmeldefrist beim Arbeitgeber, den Start des besonderen Kündigungsschutzes und die verbleibenden Tage bis zur Frist.

Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zur Elternzeit

Geplanten Beginn eingeben und Zeitraum wählen — Anmeldefrist und Kündigungsschutz-Start werden automatisch berechnet.

Zeitraum der Elternzeit
Bestimmt die gesetzliche Anmeldefrist: 7 Wochen zwischen Geburt und 3. Geburtstag, 13 Wochen für den übertragenen Anteil zwischen dem 3. und 8. Geburtstag (§ 16 Abs. 1 BEEG).
Erster Tag der beantragten Elternzeit.
Für die Anzeige von 3. und 8. Geburtstag als Orientierung.
Erscheint auf dem PDF-Merkblatt, optional.

Über dieses Werkzeug

Elternzeit steht jedem Elternteil bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes zu (§ 15 BEEG), maximal 3 Jahre je Elternteil und Kind. Bis zu 24 Monate davon können mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen werden (§ 15 Abs. 3 BEEG) — dafür gilt die längere 13-Wochen-Anmeldefrist. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.

Was dieser Planer nicht abbildet

5 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Keine Aufteilung der Elternzeit zwischen beiden Elternteilen — das klären Eltern individuell mit dem Arbeitgeber.
  2. Keine Teilzeit-während-Elternzeit-Regelung (§ 15 Abs. 4–7 BEEG) — nur Anmeldefrist und Zeitraum werden berechnet.
  3. Kein Elterngeld-Betrag — dafür gibt es den separaten Elterngeld-Rechner unter elterngeld.kukanilea.de.
  4. Die Übertragbarkeit von bis zu 24 Monaten auf die Zeit zwischen 3. und 8. Geburtstag setzt die Zustimmung des Arbeitgebers voraus (§ 15 Abs. 3 BEEG) — nicht automatisch gewährt.
  5. Die Anmeldung selbst muss in Schriftform erfolgen (§ 126 BGB) — eine E-Mail allein genügt nicht.

Dieser Planer ersetzt keine Rechtsberatung. Details zu Teilzeit während der Elternzeit und zur Aufteilung zwischen den Eltern bitte beim Arbeitgeber bzw. bei der Familienkasse klären.